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- GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. - LIEFERUNGEN
Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu den beim Vertragsabschluss aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden. - LIEFERFRISTEN
Unsere Lieferfristen erfolgen in unverbindlicher Weise auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Der Kunde hat keine Ansprüche aus einer Lieferverzögerung und kann diese nicht geltend machen. - ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist stets unsere Werkstatt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. - PREISE UND BEZAHLUNG
Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. sind unverbindlich. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages, wobei Abweichungen von bis zu 10% vom Voranschlag gedeckt sind. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden. Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/Debitkarte, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Für Mahnungen kann zusätzlich eine Mahngebühr erhoben werden. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. - EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register des Eigentumsvorbehaltes zu veranlassen. - SACHMÄNGEL
a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt.
b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt, unter Vorbehalt von Buchstabe a hiervor, die gesetzliche Gewährleistung.
c) Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen - GARANTIE
Eine allfällige Garantie, welche über jene in Ziffer 7 hiervor hinausgeht, muss separat vereinbart werden. - SONSTIGE HAFTUNG
Wir haften nur für Schäden, die durch uns bzw. unser Personal in Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages verursacht wurde, sofern uns ein Verschulden trifft. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. In allen Fällen ist die Haftung für Folgeschäden, wie namentlich entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder an anderen Waren entstehen. - WEITERE BESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzele Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.
- Anwendungsbereich
Die Dienstleistungen der Velovermietung werden von der Firma Stebi's Check Point GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) mit Sitz in Seftigen erbracht, welcher Eigentümer der Mietobjekte ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren. - Vertragsverhältnis
Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen. - Mietobjekt
- Übernahme
Der Mieter übernimmt das Mietfahrzeug in betriebssicherem und sauberem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen und die Funktionsfähigkeit der Bremsen und der Schaltung zu testen. Beanstandungen seitens des Mieters müssen dem Vermieter bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, Führerschein, …). - Nutzung und Einschränkung
Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Mietfahrzeug sowie allfälliges Zubehör sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Nicht zulässig ist das Fahren eines Mietfahrzeugs in einem Zustand mit verminderter Reaktionsfähigkeit, verursacht insbesondere durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Übermüdung oder Erkrankung.
Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrzeuge, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen auf dem Gepäckträger sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Die Nutzung der Mietgeräte zu Wettbewerbszwecken ist untersagt. - Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit dem Vermieter an der im Mietvertrag angegebenen Rückgabestelle, während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte, sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das Fahrzeug, sowie sämtliches zusätzlich gemietetes oder vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Ladegeräte, Schlüssel, Velohelme, etc. müssen dem Vermieter bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt. - Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieter kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu entrichten. - Mindestalter des Mieters
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein, ansonsten benötigt es einer schriftlicher Bewilligung der Eltern oder Vormund. - Annullation / Abbruch
Bis 48 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 48 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen Mieten zu 100 % gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit. - Haftung und Versicherung
- Unfall- sowie Sach- und Haftpflichtversicherung
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Velo oder E-Bike mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Reparatur- oder Mietausfallkosten. - Defekte während Mietdauer
Treten während der Mietdauer Mängel am Mietobjekt auf, so hat der Mieter dem Vermieter über die aufgetretenen Mängel schnellstmöglich zu orientieren. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter innerhalb nützlicher Frist ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen. Kann der Vermieter kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung stellen, so kann der Mieter auf eigene Kosten die Mängel durch einen Fahrradfachhändler beheben lassen. Der Vermieter ist jedoch vorgängig über die nötige Reparatur und die voraussichtlichen Reparaturkosten zu orientieren. Die Reparaturkosten können gegen Beleg beim Vermieter eingefordert werden, sofern diese vorgängig abgeklärt wurden. Der Mieter ist in jedem Fall für den Rücktransport des Fahrrades bis zur Rückgabestelle verantwortlich. - Schäden, Diebstahl und Verlust
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen. Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus Transport, sowie dessen unsachgemässen oder zweckfremden Einsatz, dazu gehört auch ein Platten durch Glasscherben.
Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden dem Kunden direkt von der Vermietstelle verrechnet. Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.
Übergibt der Mieter das Fahrzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrzeug durch Dritte verursacht werden. - Unfälle
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall dem Vermieter umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an den Vermieter zu senden.
- Schlussbestimmungen
- Haftung der Anbieterin
Die Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst jede Haftung aus für Schäden, die der Mieter aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei denn, der Vermieter kann Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Die Haftung der Vermieter für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen. - Haftung des Kunden
Der Kunde haftet in erster Linie gemäss den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften und subsidiär nach den gesetzlichen Regeln, wenn er das Mietfahrzeug beschädigt, nicht ordentlich zurückgibt oder entwendet oder seine Pflichten aus den AGB verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie z.B. Sachverständigenkosten, Reparaturkosten oder Nutzungsausfall. - Versicherung
Die Versicherung (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache des Kunden.